Jahressteuergesetz 2009 - JStG

Der Bundesrat hat dem JStG 2009 am 19.12.2008 zugestimmt und die Verkündung im Bundesgesetzblatt ist am 24.12.2008 erfolgt, so dass das Gesetz wie geplant zum 1.1.2009 in Kraft getreten ist.

Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber dürfte insbesondere das neue Faktorverfahren interessant sein; allerdings noch nicht für das kommende Jahr. Ehegatten können bislang nur zwischen den Steuerklassen III/V und IV/IV wählen. Ab 2010 können sie auch die Steuerklasse IV/IV mit Faktor wählen und dadurch erreichen, dass bei jedem Ehegatten zumindest die ihm zustehenden steuerentlastenden Freibeträge berücksichtigt werden.

Interessant für Arbeitnehmer und Arbeitgeber ist auch der neue Freibetrag von 500 Euro nach § 3 Nr. 34 EStG für gesundheitsfördernde Maßnahmen des Arbeitgebers. Leider zählen Beiträge für Sportvereine und Fitnessclubs nicht dazu.

Für Kapitalanleger ist interessant, dass Kapital-Lebensversicherungen, die mit einem minimalen Versicherungsschutz ausgestattet sind und bei denen der vermögensverwaltende Charakter im Vordergrund steht (vermögensverwaltende Lebensversicherungsverträge) künftig nicht mehr hinsichtlich der Abgeltungsteuer privilegiert sein werden.

Ferner sind eine Reihe europarechtswidriger Beschränkungen entfallen:
Die sog. Übungsleiterpauschale kann jetzt auch in Anspruch genommen werden, wenn die Einnahmen im EU/EWR-Raum erzielt werden. Ein steuerbegünstigter Zweck im Sinne des Gemeinnützigkeitsrechts kann zukünftig vorliegen, wenn der Tatbestand im Ausland verwirklicht wird. Das Verlustabzugs- und –ausgleichsverbot des § 2a EStG ist auf Drittstaaten beschränkt worden, gilt also nicht mehr für EU-/EWR-Staaten. Schulgeld ist künftig für alle Schulen im EU-/EWR-Raum berücksichtigungsfähig.

Sofern bei Steuerhinterziehung noch keine Strafverfolgungsverjährung eingetreten ist, verjähren besonders schwere Fälle erst nach zehn Jahren.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick

Neben der Umsetzung steuerpolitischer Anliegen nehmen "Reparaturen" des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 breiten Raum ein. Das betrifft insbesondere den Bereich der Abgeltungsteuer und Änderungen auf Grund der Rechtsprechung des EuGH.

Im Einzelnen wird das JStG 2009 folgende Neuregelungen enthalten:

Einkommensteuer

  • Neuer Freibetrag für Arbeitgeberleistungen zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands
  • Schulgeld für Schulen im EU/EWR-Raum kann als Sonderausgabe berücksichtigt werden
  • Mitgliedsbeiträge zu Kulturfördervereinen sind als Spenden abziehbar
  • Optionales Faktorverfahren beim Lohnsteuerabzug
  • Vereinfachungen (insbesondere Verdoppelung der Schwellenwerte für die Festsetzung von ESt-Vorauszahlungen und der nachträglichen Erhöhung)
  • Anpassung des Steuerrechts an Gemeinschaftsrecht bzw. die EuGH-Rechtsprechung (insbesondere Verlustausgleichs- und -abzugsbeschränkungen, Übungsleiterpauschale, beschränkte Steuerpflicht)
  • "Reparaturmaßnahmen" und ergänzende Regelungen (insbesondere zu der durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 eingeführten Abgeltungsteuer)

Eigenheimzulage

  • Absenkung der Altersgrenze für Kindergeld/Kinderfreibetrag durch das StÄndG 2007 von 27 auf 25 Jahre soll für die (auslaufende) Eigenheimzulage außer Betracht bleiben

Gemeinnützigkeit

  • Ausschluss verfassungsfeindlicher Organisationen und Vereine von der Gemeinnützigkeit
  • Gemeinnützige Zwecke können auch im Ausland verwirklicht werden

Unternehmen

  • Einbeziehung dauerdefizitärer kommunaler Betriebe in eine Zusammenfassung von Betrieben gewerblicher Art zur Steueroptimierung; die bisherige Verwaltungspraxis zum Querverbund wird festgeschrieben
  • Neuregelung der Steuerpflicht ausländischer Familienstiftungen im Außensteuerrecht
  • Elektronische Bücher und Aufzeichnungen können auch im Ausland geführt werden
  • Umsatzsteuer

  • Umsetzung der Mehrwertsteuer-System-Richtlinie und der RL 2008/8/EG in nationales Recht
  • Verjährung bei der Steuerhinterziehung

  • Schwere Fälle von Steuerhinterziehung verjähren erst nach 10 Jahren
  • Die Kanzlei HAMANN unterstützt Sie bei der Umsetzung der Neuregelung des JStG 2009.

    Ansprechpartner

    Christian Hamann
    Tel. 0 71 35 / 98 13 - 81

    Kurt Hamann
    Tel. 0 71 35 / 98 13 - 80

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