Jahressteuergesetz 2009 - JStGDer Bundesrat hat dem JStG 2009 am 19.12.2008 zugestimmt und die Verkündung im Bundesgesetzblatt ist am 24.12.2008 erfolgt, so dass das Gesetz wie geplant zum 1.1.2009 in Kraft getreten ist. Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber dürfte insbesondere das neue Faktorverfahren interessant sein; allerdings noch nicht für das kommende Jahr. Ehegatten können bislang nur zwischen den Steuerklassen III/V und IV/IV wählen. Ab 2010 können sie auch die Steuerklasse IV/IV mit Faktor wählen und dadurch erreichen, dass bei jedem Ehegatten zumindest die ihm zustehenden steuerentlastenden Freibeträge berücksichtigt werden. Interessant für Arbeitnehmer und Arbeitgeber ist auch der neue Freibetrag von 500 Euro nach § 3 Nr. 34 EStG für gesundheitsfördernde Maßnahmen des Arbeitgebers. Leider zählen Beiträge für Sportvereine und Fitnessclubs nicht dazu. Für Kapitalanleger ist interessant, dass Kapital-Lebensversicherungen, die mit einem minimalen Versicherungsschutz ausgestattet sind und bei denen der vermögensverwaltende Charakter im Vordergrund steht (vermögensverwaltende Lebensversicherungsverträge) künftig nicht mehr hinsichtlich der Abgeltungsteuer privilegiert sein werden. Ferner sind eine Reihe europarechtswidriger Beschränkungen entfallen: Sofern bei Steuerhinterziehung noch keine Strafverfolgungsverjährung eingetreten ist, verjähren besonders schwere Fälle erst nach zehn Jahren. Die wichtigsten Änderungen im ÜberblickNeben der Umsetzung steuerpolitischer Anliegen nehmen "Reparaturen" des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 breiten Raum ein. Das betrifft insbesondere den Bereich der Abgeltungsteuer und Änderungen auf Grund der Rechtsprechung des EuGH. Im Einzelnen wird das JStG 2009 folgende Neuregelungen enthalten: Einkommensteuer
Eigenheimzulage
Gemeinnützigkeit
UnternehmenUmsatzsteuerVerjährung bei der SteuerhinterziehungDie Kanzlei HAMANN unterstützt Sie bei der Umsetzung der Neuregelung des JStG 2009. |
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