Unternehmensnachfolge
Auch der erfolgreichste Unternehmer wird sich eines Tages aus der
Geschäftsführung zurückziehen müssen. Der Wechsel an der Spitze des
Unternehmens sollte deshalb frühzeitig und vorausschauend geplant
werden. Hierzu zählen die folgenden Schritte:
- Benennung der Übergabeziele.
- Prüfung der unterschiedlichen Übergabemodelle.
- Auswahl des Nachfolgers.
- Prüfung der steuerlichen Auswirkung unterschiedlicher Modelle der Kaufpreiszahlungen.
- Erstellung eines Übergabefahrplans (Eintrittsalter des Nachfolgers, künftige Rolle des
Altinhabers, Austrittszeitpunkt des Altinhabers, Definition der Aufgaben und Kompetenzen
des Nachfolgers und des Altinhabers).
- Ggf. Prüfung der steuerlichen Auswirkungen unterschiedlicher Modelle der Kaufpreiszahlung.
- Due Diligence (sorgfältige Analyse des Unternehmens durch den Käufer) und Ermittlung des Unternehmenswerts.
Wir bieten Ihnen durch eine kompetente Beratung die Grundlage für eine erfolgreiche
Unternehmensnachfolge.
Besser frühzeitig planen als später fehlerhaft entscheiden!
Übergabemodelle
Bei der Auswahl eines geeigneten Übergabemodells stehen die individuellen
Übergabeziele und die persönliche Situation des Mandanten im Mittelpunkt.
Unter Berücksichtigung der Verfügbarkeit einer geeigneten Nachfolge werden
die folgenden Möglichkeiten geprüft:
- Familiennachfolge
Bei der Familiennachfolge muss die Aufteilung zwischen den erbberechtigten
Personen genau geregelt sein. Hierfür ist eine Bewertung der Erbgüter
erforderlich, wobei die unterschiedlichen Risiken, z.B. eines Unternehmens,
einer Immobilie, eines Aktienpaketes oder eines ausgezahlten Vermögens in
die Bewertung Eingang finden müssen. Die steuerlich unterschiedliche Behandlung
der Erbgüter ist ebenfalls zu berücksichtigen.
- Nachfolge durch einen externen Dritten und Eigentum am Unternehmen
Fehlt ein geeigneter Familiennachfolger, soll aber das Unternehmen im Eigentum
der Familie bleiben, kommen die Einsetzung einer Fremdgeschäftsführung oder
die Verpachtung des Betriebs in Betracht.
- Unternehmensverkauf
Für die Bestimmung des Kaufpreises ist eine Unternehmensbewertung notwendig.
Der potenzielle Käufer wird sich von der Qualität des Unternehmens im Rahmen
eines Due Diligence Prüfung überzeugen.
Wir beraten Sie bei der Auswahl des geeigneten Übergabemodells und sind
Moderator für Gespräche zwischen Altinhaber, Nachfolger, Familie,
Führungskräften und Mitarbeitern.
Einrichtung eines Beirats
Die Nachfolgeregelung kann die Einsetzung eines Beirats vorsehen. In Kapitalgesellschaften
lässt sich dieser unter bestimmten Voraussetzungen als Aufsichtsrat ausgestalten.
Die Einrichtung eines Beirats kann im Interesse des Erhalts des Unternehmens stehen
und empfiehlt sich immer dann, wenn
- der Altinhaber zunächst noch einen gewissen Einfluss behalten will oder
- der Geschäftsverlauf nach der Übergabe noch überwacht werden soll oder
- wesentliche Kompetenzen noch nicht vollständig auf den Nachfolger übertragen werden sollen.
In Abhängigkeit von der Ausgestaltung seiner Rechte können dem Beirat z.B.
die folgenden Kompetenzen übertragen werden:
- Der Beirat muss bei weitreichenden Entscheidungen von dem neuen Inhaber angehört werden.
- Der Beirat kann in besondere Fällen auf den Geschäftsbetrieb einwirken.
- Der Beirat kann bei Konflikten, z.B. bei unterschiedlicher Bewertung einzelner
Sachfragen durch den Altinhaber und den Nachfolger als Schiedsstelle fungieren
Dem Beirat sollen nur Personen angehören, die über eine hohe Fachkompetenz
und Erfahrung verfügen.
Durch unsere langjährige Berufserfahrung sind wir für eine Tätigkeit als
Beirat besonders geeignet.
Zur Bestimmung des Kaufpreises ist eine Unternehmensbewertung unerlässlich.
Gerade der Unternehmenswert führt regelmäßig zu Differenzen zwischen
Altinhaber und Nachfolger.
Aufgrund unserer besonderen Erfahrung im Bereich der Unternehmensbewertung sind
wir im hohen Maße dazu geeignet die vertrauensvolle Bewertungsaufgabe zu
übernehmen.
Zahlungsmodalitäten
Zur Bei der Übergabe an Familenangehörige und beim Unternehmensverkauf
werden die verschiedenen Zahlungsmodalitäten geprüft. Bei der Familiennachfolge
werden häufig wiederkehrende Leistungen vereinbart, die der Alterssicherung des
Altinhabers dienen.
Die Zahlungsmodalitäten können wie folgt ausgestaltet sein:
- Einmalzahlung
- Rentenzahlung
- Ratenzahlung
- Dauernde Last
Wir beraten Sie bezüglich der Zahlungsmodalitäten und der damit verbunden
steuer- und erbrechtlichen Optimierung für Altinhaber und Nachfolger.
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