Subventionsberatung
Wir beraten Sie bei der Ausnutzung bestimmter Förderungsarten, u.a.:
- Gewährung zinsgünstiger (subventionierter) Kredite
- Gewährung nicht rückzahlbarer Zuschüsse
Zinsgünstige (subventionierte) Kredite erhalten Sie in der Regel
im Rahmen öffentlicher Darlehen. Die Konditionen dieser Darlehen, die durch
die Mittelstandsbank des Bundes (sie ging aus der Zusammenführung von Deutsche
Ausgleichsbank (DtA) und Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hervor) vergeben
werden, sind deutlich günstiger als Darlehen der Bankinstitute.
Die Zinsen zum Beispiel sind niedriger als diejenigen, die von den Banken
gefordert werden und oft gibt es zins- und tilgungsfreie Zeiträume. Ferner
sind die Darlehen teilweise mit Haftungsfreistellungen verbunden. Auch
Sicherheiten - ein großes Problem für viele Unternehmensgründerinnen und
-gründer - werden nicht in dem Maße gefordert, wie es bei den Banken
üblich ist. Wir informieren Sie über Konditionen und Antragsberechtigung,
die von Darlehen zu Darlehen unterschiedlich sein können.
Nicht rückzahlbare Zuschüsse werden unter anderem durch die
"Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur"
(GA) gewährt. Die GA fördert Regionen in Deutschland beispielsweise dann,
wenn das Pro-Kopf-Einkommen niedriger als 75 Prozent des Durchschnittseinkommens
der EU ist. Zu diesen so genannten "Ziel-1-Gebieten" zählen die
fünf neuen Bundesländer. Zu den "Ziel-2-Gebieten" zählen unter
anderem Altindustrieregionen in Westdeutschland mit Strukturproblemen
(z.B. Ruhrgebiet) oder strukturschwache Regionen.
Gefördert werden regional- und arbeitsmarktpolitische Investitionen
von Unternehmen in der jeweiligen Förderregion.
Wir beraten Sie bezüglich der Erlangung nicht rückzahlbarer
Zuschüsse durch die GA.