Subventionsberatung

Wir beraten Sie bei der Ausnutzung bestimmter Förderungsarten, u.a.:

  • Gewährung zinsgünstiger (subventionierter) Kredite
  • Gewährung nicht rückzahlbarer Zuschüsse

Zinsgünstige (subventionierte) Kredite erhalten Sie in der Regel im Rahmen öffentlicher Darlehen. Die Konditionen dieser Darlehen, die durch die Mittelstandsbank des Bundes (sie ging aus der Zusammenführung von Deutsche Ausgleichsbank (DtA) und Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hervor) vergeben werden, sind deutlich günstiger als Darlehen der Bankinstitute.
Die Zinsen zum Beispiel sind niedriger als diejenigen, die von den Banken gefordert werden und oft gibt es zins- und tilgungsfreie Zeiträume. Ferner sind die Darlehen teilweise mit Haftungsfreistellungen verbunden. Auch Sicherheiten - ein großes Problem für viele Unternehmensgründerinnen und -gründer - werden nicht in dem Maße gefordert, wie es bei den Banken üblich ist. Wir informieren Sie über Konditionen und Antragsberechtigung, die von Darlehen zu Darlehen unterschiedlich sein können.
Nicht rückzahlbare Zuschüsse werden unter anderem durch die "Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GA) gewährt. Die GA fördert Regionen in Deutschland beispielsweise dann, wenn das Pro-Kopf-Einkommen niedriger als 75 Prozent des Durchschnittseinkommens der EU ist. Zu diesen so genannten "Ziel-1-Gebieten" zählen die fünf neuen Bundesländer. Zu den "Ziel-2-Gebieten" zählen unter anderem Altindustrieregionen in Westdeutschland mit Strukturproblemen (z.B. Ruhrgebiet) oder strukturschwache Regionen.
Gefördert werden regional- und arbeitsmarktpolitische Investitionen von Unternehmen in der jeweiligen Förderregion.
Wir beraten Sie bezüglich der Erlangung nicht rückzahlbarer Zuschüsse durch die GA.

Ansprechpartner

Christian Hamann
Tel. 0 71 35 / 98 13 - 81

Kurt Hamann
Tel. 0 71 35 / 98 13 - 80

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