SteuerberaterBerufsbildDie berufliche Tätigkeit eines Steuerberaters besteht im Wesentlichen aus der konzeptionellen Steuergestaltung, der Unterstützung bei der Steuerdeklaration, der Vertretung vor Finanzbehörden und Gerichten sowie aus der Durchführung der Finanz- und Lohnbuchhaltung. Im Rahmen der konzeptionellen Steuergestaltung vermittelt der Steuerberater allgemeine und aktuelle Informationen zum Steuerrecht. Er berät in diesem Zusammenhang in Fragen der Gestaltung der betrieblichen und privaten Rechtsverhältnisse im Hinblick auf eine optimale Steuergestaltung. Weiterhin sind Gegenstand der konzeptionellen Steuergestaltung die Beratung zur Rechtsformwahl oder zu einem Rechtsformwechsel, Subventionsberatung, Beratung zur steuerlich optimalen Gestaltung von Unternehmensnachfolgen, Existenzgründungsberatung und die steueroptimale Gestaltung von Unternehmensnachfolgen. Im Zusammenhang mit der Unterstützung bei der Steuerdeklaration erstellt der Steuerberater Steuererklärungen (inklusive etwaiger Steuerbilanzen und Einnahmeüberschussrechnungen) für alle Steuerarten. Er übernimmt die Steueranmeldung sowie Antragstellung gegenüber den zuständigen Steuerbehörden und prüft eingehende Verwaltungsakte, insbesondere Steuerbescheide. Bei der Vertretung vor Finanzbehörden und Gerichten führt der Steuerberater Besprechungen mit Behörden oder Dritten in abgaberechtlichen Angelegenheiten. Er nimmt an steuerlichen Außenprüfungen (Betriebsprüfungen) teil und bereite die elektronische Steuerprüfung vor und begleitet diese. Weiterhin stellt er Anträge gegenüber Finanzbehörden, vertritt bei Klagen vor den Finanzgerichten und bei Revisionen vor dem Bundesfinanzhof. Im Zusammenhang mit der Finanzbuchhaltung konzipiert der Steuerberater das interne und externe Rechungswesen eines Unternehmens und führt dieses durch. Weiterhin unterstützt er bei der Harmonisierung des internen und externen Rechnungswesens durch unter anderem die Implementierung der International Financial Reporting Standards (IFRS). Zusätzlich erstellt er in regelmäßigen Abständen betriebswirtschaftliche Auswertungen und bereitet diese auf. Er ist insoweit eine maßgebliche Stütze des Controllings eines Unternehmens. Letztlich führt der Steuerberater im Rahmen seiner Finanzbuchhaltungsdienstleistungen den betrieblichen Zahlungsverkehr – vom Begleichen von Lieferantenrechnungen bis hin zum Mahnwesen – aus. Bei seinen Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Lohnbuchführung konzipiert und errichtet der Steuerberater das betriebliche Lohnbuchwesen. Er übernimmt die komplette Lohnbuchführung von der Datenverarbeitung bis hin zur Lohn- und Gehaltberechnung und Auszahlung. Er stellt die Lohnabrechnungsdaten (Bsp. Bruttolöhne, Sachbezüge, Lohnsteuer- und sozialversicherungsmerkmale, sonstige Einbehalte usw.) zusammen und bereitet die Lohnabrechnungsdaten auf. Weiterhin fertigt er alle Zahlungsverkehrsträger für Arbeitnehmer, Sozialversicherungsträger und Finanzämter an und führt den Zahlungsverkehr mittels Online Überweisung oder Diskettenclearings durch. Neben den klassischen Lohnbuchführungstätigkeiten übernimmt der Steuerberater auch sonstige Tätigkeit im Rahmen des Personalwesens wie Meldungen an Berufsverbände oder Bearbeitung von Fragebögen der Krankenkassen und Arbeitsämtern. Weitere externe Informationen zum Beruf des Steuerberaters: |
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